Die Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie wirken sich ganz konkret auf die Arbeit der Hospizgruppen im Land aus. Zum Schutz der Risikogruppen, die naturgemäß einen großen Anteil der Begleiteten in der Hospizarbeit ausmachen, können unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen nicht mehr vor Ort an den Sterbebetten und in den Familien Unterstützung leisten. Außerdem muss auch dem Schutz der haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Hospizarbeit Sorge getragen werden.
Dabei ist das Thema Tod und Sterben durch die Pandemie deutlich im Bewusstsein der Bevölkerung angekommen, denn nicht wenige Menschen sterben auch an dieser Krankheit. Wie lange diese Rechtsverordnungen gelten, kann bis jetzt niemand sagen. Leider wirken sie sich auch auf die Sterbenden und ihre Familien aus, die nicht von Corona betroffen sind.
Doch wie kann die Ökumenische Hospizgruppe Balingen unter diesen Umständen ihre Hilfe anbieten? Die Erfahrung zeigt, dass Familien, die einen sterbenden Angehörigen begleiten, oft Unterstützung brauchen, indem sie über das, was sie gerade erleben, sprechen und Fragen stellen können. Auch sterbenden Menschen, die noch dazu in der Lage sind, kann ein Gespräch eine Hilfe sein.
Die ökumenische Hospizgruppe möchte unter diesen außergewöhnlichen Umständen auf die Möglichkeit der telefonischen Begleitung durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen aufmerksam machen. Begleitungen im häuslichen Bereich vor Ort sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich und werden im Einzelnen genau überprüft werden.
Wenn Hilfe gebraucht wird, können die Koordinatoren u. Einsatzleitung der Ökumenischen Hospizgruppe Balingen unter der Telefon-Nr. 0049151-41270727 oder über unser Kontaktformular auf unserer Homepage www.hospiz-balingen.de erreicht werden.